Besitzer von Autos und Motorrädern mit RS Kennzeichen können ihr Gefährt ummelden

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Walter
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Besitzer von Autos und Motorrädern mit RS Kennzeichen können ihr Gefährt ummelden

Ungelesener Beitrag von Walter »

Laut Regierungsdekret Nr. 850 vom 13. November 2020 haben Eigentümer von Autos und Motorrädern,
die von der vollständigen Steuerbefreiung für die endgültige Rückkehr nach Tunesien (RS-Regime) profitieren,
die Möglichkeit, durch eine veringerte Zollgebühr (35% oder 40% der Zölle und Steuern) je nach Hubraum
(größer oder kleiner als 2000 cm3) die Aufhebung der Übertragbarkeit auf andere Personen oder des Verkaufs
zu erlangen.
Dieses Dekret gilt bis zum 31. Dezember 2020. Wer von dieser Maßnahme profitieren möchte, kann sich bei den
regionalen Zollämtern oder bei den Zulassungsstellen für Autos melden.
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